Leistungen Pflegeversicherung: Was bietet Sie?

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine der fünf Sozialversicherungen in Deutschland, wie die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung. Die Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt, um das Risiko einer Pflegebedürftigkeit abzusichern. Sie ist eine Pflichtversicherung für jede:n, der/die Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ist. Welche Leistungen eine Pflegeversicherung beinhalten kann, hängt vom Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ab und orientiert sich damit am jeweiligen Hilfe- und Unterstützungsbedarf – allerdings betrifft die Kostenübernahme nur festgesetzte Höchstbeträge und Leistungen. Eine Pflegeversicherung ist also weniger eine Voll- und eher eine „Teilkasko“-Versicherung.

Gesetzliche Pflegeversicherung im Detail

Für sämtliche Leistungen (Pflegeversicherung eingeschlossen) gilt eine Antragspflicht. Um festzustellen, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und um die Höhe des ggf. erforderlichen Pflegebedarfs festzustellen, lässt die Pflegeversicherung dann ein Gutachten erstellen, zumeist vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Der Gutachter prüft anhand von vorgegebenen Richtlinien den Bedarf für die persönliche Pflege sowie für die hauswirtschaftliche Versorgung. Die Entscheidung, welcher Pflegegrad vorliegt, trifft die Pflegeversicherung auf Basis des Pflegegutachtens. Von dieser Einstufung hängt letztlich ab, ob und in welchem Umfang der Pflegebedürftige Leistungen von der Pflegeversicherung beanspruchen kann.

Gesetzliche Pflegeversicherung: die Leistungen

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung umfassen sowohl Leistungen bei häuslicher Pflege als auch Leistungen bei vollstationärer Pflege, wobei gemäß dem Grundsatz „Ambulant vor Stationär“ die ambulante Pflege Vorrang vor teilstationären und vollstationären Pflegeleistungen hat.
 
Zu den Leistungen bei häuslicher Pflege gehören zum Beispiel:
  • Beteiligung an den Umbaukosten bei Ihnen zu Hause, z.B. wenn ein Treppenlift oder eine Rollstuhlrampe benötigt wird.
  • Pflegekurse für pflegende Angehörige.
  • Monatliches Pflegegeld für Pflegebedürftige, die keine oder nur in Teilen Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen.
  • Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes bis zu einem monatlichen Höchstbetrag.
  • Kann die Versorgung zu Hause nicht ausreichend sichergestellt werden, wird die teilstationäre pflegerische Versorgung (Tages- oder Nachtpflege) finanziell unterstützt.
  • Anteilige Kostenübernahme für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
  • Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten für den Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung.
Eine Beratung über die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Pflegeversicherung ist ein fester Bestandteil Ihres Beratungsgespräches bei uns.
 
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Fach- und/oder Rechtsberatung. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise. Stand der Information: Juni 2017.