Aufgaben

Welche Aufgaben hat der Betriebsrat?

Die gesetzliche Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz. Hieraus leiten sich alle Befugnisse und Pflichten ab.

Der Betriebsrat ist zu informieren, anzuhören und hat mitzuentscheiden bzw. zuzustimmen bei:
  • Veränderung in der Organisation
  • Veränderung der Arbeitsstätte
  • Veränderungen in den Abläufen
  • Veränderungen der Räumlichkeiten, wie Pausen- und Umkleideräume
  • Wirtschaftliche Situation und Planung
  • Einführung von neuen Arbeitsmitteln, wie z.B. Software und Dokumentations-Systeme 
  • Stellenausschreibungen und Besetzungen
  • Stellenbeschreibungen
  • Maßnahmen zur Personalentwicklung
  • Mitwirkung über einheitliche Regelungen und Vereinbarungen
  • Dienst- und Urlaubsplanung.

Der Betriebsrat überwacht die 
  • Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen 
  • Einhaltung von Betriebs- und Rahmenvereinbarungen.

Wir unterstützen Dich bei folgenden Themen

  • Versetzungswünsche
  • Begleitung von Gesprächen mit der/dem Vorgesetzten
  • Begleitungen bei Mitarbeiterbesprechungen
  • Anspruch auf Bildungsurlaub
  • Wünsche zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Einhaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Betriebliches Vorschlagswesen
  • Tarifvertrag
  • Urlaub
  • Dienstplanung
  • Fragen zur Eingruppierung
  • Einsatz von Hilfsmitteln
  • Arbeitszeitgestaltung
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz.
     
Für die Fragen und Belange der Auszubildenden vermittelt die Geschäftsstelle den Kontakt.