Hausordnung

Präambel
Die Häuser und Grundstücke der PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH sind kein öffentlicher, sondern ein geschützter und beschützender Raum, in dem unsere Bewohner:innen zu Hause sind. Wir wollen, dass sich jeder Mensch bei uns wohl und sich niemand in seiner Privatsphäre verletzt fühlt. Uns ist es wichtig, allen Bewohner:innen ein angenehmes Zusammenleben zu ermöglichen. Diese Hausordnung soll dazu beitragen, dieses Miteinander zu gewährleisten. Aus Gründen der Rücksicht auf alle Bewohner:innen ist die Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen unserer Hausordnung notwendig. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Fragen zur Hausordnung wenden Sie sich bitte an den/die Direktor:in des Hauses.

§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Hausordnung gilt im gesamten Bereich der Pflegeeinrichtung inklusive der Außenanlagen gleichermaßen für Bewohner:innen, Angehörige, Besucher:innen, externe Dienstleister und Mitarbeiter:innen sowie sonstige Dritte.
1.2 Für Besucher:innen wird diese Hausordnung mit Betreten des Geländes der Pflegeeinrichtung verbindlich. Beschäftigten und Auszubildenden der Pflegeeinrichtung wird diese Hausordnung bei Vertragsabschluss, Bewohner:innen wird sie zusammen mit dem Heimvertrag ausgehändigt; außerdem ist diese Hausordnung auf der Internetseite von PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG hinterlegt. Externe Dienstleister erhalten bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit die Hausordnung ausgehändigt.

§ 2 Besuche
2.1 Besuche sind herzlich willkommen. Nehmen Sie jedoch Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der übrigen Bewohner:innen. Beachten Sie zudem die Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr.
2.2 Übernachtungen von Besucher:innen und Angehörigen in unseren Häusern sind nur mit vorheriger Erlaubnis des Direktors/der Direktorin des Hauses möglich. In den Nachtstunden sind die Eingangstüren aus Sicherheitsgründen geschlossen.
2.3 Helfen Sie mit, unsere Grundstücke und Häuser sauber zu halten. Werfen Sie Abfälle in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter. Rauchen Sie ausschließlich in den gekennzeichneten Raucherbereichen. 
  
§ 3 Sicherheit
3.1 Feuerwerkskörper und Waffen sind auf unserem gesamten Gelände und in allen unseren Einrichtungen verboten. Unter Drogeneinfluss (BTM) stehenden Besucher:innen ist das Betreten unseres Geländes und unserer Einrichtungen untersagt. Selbstverständlich ist der Konsum von illegalen Drogen auch auf unserem Gelände und in allen unseren Gebäuden verboten.
3.2 Betreten Sie nicht unaufgefordert Zimmer fremder Bewohner:innen. Der Aufenthalt ist nur in den frei zugänglichen Bereichen oder mit Genehmigung des Personals gestattet. Der Aufenthalt in den Betriebs- und Wirtschaftsräumen der Einrichtung ist nicht gestattet. Sollten Ihnen verdächtige einrichtungsfremde Personen auffallen, insbesondere auf den Wohnbereichen oder beim Betreten von Bewohnerzimmern, zögern Sie bitte nicht, umgehend unser Personal auf diese hinzuweisen. 
3.3 Gäste, die keine Angehörigen besuchen und das Gelände, die Gebäude oder eine:n Bewohner:in nicht aus privatem Anlass aufsuchen, müssen sich vorher unter Bekanntgabe der Gründe am Empfang, bei der Leitung des Hauses oder auf dem Wohnbereich anmelden. Unsere Mitarbeiter:innen sind angehalten, ihnen unbekannte Personen auf unserem Gelände und in unseren Einrichtungen anzusprechen und nach dem Grund ihres Besuches zu fragen.
3.4 Bei Feuergefahr oder sonstigen Notständen ist den vom Personal der Einrichtung getroffenen Anordnungen unbedingt Folge zu leisten. Anweisungen des Personals sowie Aushänge in Bezug auf besondere hygienische Maßnahmen − etwa bei Ausbruch von Infektionskrankheiten − sind unbedingt zu beachten.

§ 4 Fotografieren, Filmen, Medien 
(Persönlichkeits- und Datenschutz)
4.1 Aufgrund der in der Präambel beschriebenen Zweckbestimmung der Häuser der PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH als geschützter und beschützender Raum gelten besondere rechtliche Bestimmungen (etwa § 201 a StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches). Es ist untersagt, Bewohner:innen ohne ihre Einwilligung zu fotografieren oder zu filmen – dies gilt auch dann, wenn die Aufnahmen später anonymisiert werden sollen. Für Interviews und Aufnahmen auf dem Gelände der Pflegeeinrichtungen sowie in den Gebäuden gelten andere Maßstäbe als in der Öffentlichkeit. Sollen Bewohner:innen interviewt werden oder Aufnahmen von ihnen im Geltungsbereich dieser Hausordnung erstellt werden, müssen Journalist:innen und Fotograf:innen davon ausgehen, dass der/die betroffene Bewohner:in womöglich nicht in der Lage ist, von seinem Widerspruchsrecht gegen eine Aufnahme oder ein Gespräch Gebrauch zu machen; eine fehlende Geschäfts-/Einwilligungsfähigkeit ist auch im Rahmen eines Interviews mit einem/einer Bewohner:in stets zu beachten.
4.2 Fotografieren und Filmen ist nur Bewohner:innen und deren Angehörigen ausschließlich zu privaten und persönlichen Zwecken erlaubt. Dabei dürfen jedoch keine anderen Personen, insbesondere Bewohner:innen, ohne ihre Einwilligung gefilmt oder fotografiert werden. 
4.3 Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen, die für gewerbliche, kommerzielle Zwecke oder zur Veröffentlichung (offline oder online) bestimmt sind, sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den/die Direktor:in der Einrichtung und die Verwaltung (Abteilung Unternehmenskommunikation) der PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH gestattet. Das gilt unbeschadet der Regelung in Ziffer 4.2 auch für Aufnahmen durch Bewohner:innen und deren Angehörige. 
4.4 Journalist:innen oder sonstigen Presseangehörigen ist das unangemeldete Aufsuchen der Einrichtungen oder des Geländes sowie die Kontaktaufnahme zum Zwecke der Recherche und/oder Berichterstattung ohne vorherige Genehmigung durch die Verwaltung (Abteilung Unternehmenskommunikation) der PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH und den/die Direktor:in der Einrichtung nicht gestattet. Journalist:innen, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit auf dem Gelände an eine:n Bewohner:in, Besucher:in oder Mitarbeiter:in wenden, müssen sich vorher als Journalist:in zu erkennen geben.

§ 5 Waren, Dienstleistungen, Fundsachen
5.1 Das Anbieten von Dienstleistungen oder Waren sowie das Sammeln von Geld sind ohne vorherige Genehmigung durch den/die Direktor:in des Hauses auf dem gesamten Gelände und in allen Gebäuden untersagt. 
5.2 Die Verteilung von Werbe- oder anderen Unterlagen sowie parteipolitische Betätigungen oder andere Veranstaltungen sind auf dem gesamten Gelände und in allen Gebäuden von PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG untersagt bzw. erst nach Genehmigung durch den/die Direktor:in der jeweiligen Einrichtung gestattet.
5.3 Geben Sie Fundsachen umgehend im Kundenbüro der Einrichtung ab. Innerhalb von sechs Monaten nicht abgeholte Fundsachen gehen in der Regel in das Eigentum des PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH über. 

§ 6 Beschwerden, Lob und Kritik
6.1 Für Beschwerden und Kritik, aber auch Anregungen und Lob stehen Ihnen alle Mitarbeiter:innen der Einrichtung zur Verfügung. Wenden Sie sich zudem gerne an den/die Direktor:in des Hauses. Darüber hinaus finden Sie in unseren Einrichtungen Aushänge mit den Ansprechpartner:innen der Wohnbeiräte. 
6.2 Beschwerden, Kritik, Anregungen und Lob können Sie gerne persönlich, schriftlich oder telefonisch an uns herantragen. Als zusätzliche Hilfe finden Sie zudem in unseren Einrichtungen an verschiedenen Stellen „Feedback-Bögen“ zur Zufriedenheit ausgehängt sowie zugehörige „Briefkästen“.
6.3 Die Verwaltung der PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH erreichen Sie unter: 
pflegeinfo@pflegenundwohnen.de sowie 
(040) 2022-0. 

§ 7 Hausverbot
7.1 Unsere Mitarbeiter:innen haben das Recht, aus gegebenem Anlass Haus- und Geländeverweise zu erteilen sowie Hausverbote auszusprechen. Anlässe sind bspw. die Störung des Haus- und Betriebsfriedens oder Verstöße gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Hausordnung. 
7.2 In Einzelfällen kann ausnahmsweise von der Hausordnung abgewichen werden. Hierüber entscheidet ausschließlich der jeweilige Direktor/die jeweilige Direktorin des Hauses bzw. die Geschäftsführung der PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH. Wenn Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen wünschen, wenden Sie sich gerne an den jeweiligen Direktor/die jeweilige Direktorin des Hauses. 
Vielen Dank!


Die Geschäftsführung der 
PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH