Kurzzeitpflege – Kosten und Informationen

Was mache ich als pflegender Angehöriger, wenn ich einmal erkrankt bin oder in den Urlaub fahren will? Wie bekomme ich Hilfe, wenn ich nur einen begrenzten Zeitraum, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt pflegebedürftig bin? Hier kann die sogenannte Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung helfen. Im Folgenden finden Sie Informationen dazu, was eine Kurzzeitpflege kosten kann und wie Sie eine Kostenübernahme beantragen können.
 
Wenn Sie eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie im Vorfeld einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Diese übernimmt bei Bewilligung einen Teil der Kurzzeitpflege-Kosten. Diese Kurzzeitpflege-Kostenübernahme ist dabei ein Zuschuss, d.h. nicht die gesamten Kosten Ihres Aufenthaltes bei uns werden von der Kasse übernommen. Der Zuschuss ist vielmehr für die Kostenabdeckung der eigentlichen Pflege gedacht. Es gibt zusätzlich eine Obergrenze für den Zuschuss der Pflegekassen und die Kurzzeitpflege ist – wie der Name schon andeutet – zeitlich auf maximal 28 Tage im Jahr (Stand 07/2017) begrenzt. 

Kurzzeitpflege - Kostenübernahme durch Pflegekasse

Der Gesetzgeber hat im Sozialgesetzbuch die Höchstdauer und die Höhe des Zuschusses festgelegt: Die Höchstdauer der Kurzzeitpflege liegt zurzeit bei vier Wochen. Pro Kalenderjahr erstatten die Pflegekassen derzeit (Stand 01/2022) maximal 1.774,00 € für Kurzzeitpflege-Kosten. Kurzzeitpflege kann jedoch mit der sogenannten Verhinderungspflege kombiniert werden, sodass sich diese gegebenenfalls auf aktuell bis zu acht Wochen verlängern lässt. Die Höhe des maximalen Zuschusses beträgt dann zurzeit 3.386,00 €. Ob und wie sich beide Leistungen kombinieren lassen, erläutern wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch.
 
Die anfallenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung (auch "Hotelkosten" genannt) sowie die Investitionskosten müssen Sie selber tragen. Bei Ersterem handelt es sich unter anderem um die Kosten für die Bereitstellung von Speisen und Getränken, Energiekosten und Zimmerreinigung. Investitionskosten sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Gebäude stehen, zum Beispiel Kosten für Anschaffung und Instandhaltung des Gebäudes oder dessen technischer Ausstattung.

Wie finanziere ich die Kosten? Kurzzeitpflege, Unterstützung und Zuschüsse

Wenn Sie die über den Zuschuss hinausgehenden Kosten nicht selbst tragen können, können Sie unter Umständen Unterstützung durch das Sozialamt beantragen. Ob und in welcher Höhe Kosten vom Amt übernommen werden, hängt jedoch vom jeweiligen Einzelfall ab.
 
Gern beraten wir Sie bei uns zu den zu stellenden Anträgen für Ihre Kurzzeitpflege.
 
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Fach- und/oder Rechtsberatung. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise. Stand der Information: Juni 2017.