Was ist Kurzzeitpflege?

Was mache ich als pflegende:r Angehörige:r, wenn ich erkrankt bin oder in den Urlaub fahren will? Wie bekomme ich Hilfe, wenn ich nur einen begrenzten Zeitraum pflegebedürftig bin? Hier kann die sogenannte Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung helfen. Was ist Kurzzeitpflege und wann kann man sie in Anspruch nehmen? Wenn pflegende Angehörige eine Entlastung benötigen oder nach einer schweren Erkrankung kurzfristig Pflegebedarf besteht, kann man bei der Pflegekasse Kurzzeitpflege beantragen. Häufige Gründe für eine Kurzzeitpflege sind: 
 
  • Die Versorgung zuhause kann nach einem Krankenhausaufenthalt (noch) nicht sichergestellt werden.
  • Pflegende Angehörige sind vorübergehend verhindert, etwa durch Urlaub, Krankheit oder eine Reha.
  • Pflegende Angehörige brauchen aufgrund psychischer oder physischer Überlastung eine Auszeit.
  • In der Wohnung des/der Pflegebedürftigen sind umfassende Renovierungs- oder anderweitige Umbaumaßnahmen notwendig.

Die Dauer der Kurzzeitpflege ist zurzeit (Stand 07/2017) auf vier Wochen im Jahr (28 Tage) begrenzt. Diese vier Wochen müssen nicht zusammenhängend beantragt werden, sondern können tageweise in Anspruch genommen werden.

Was ist Kurzzeitpflege und wie verhält sie sich zu einem dauerhaften Aufenthalt im Pflegeheim?

Pflegebedürftige, die eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, erhalten im Prinzip die gleiche Versorgung wie dauerhafte Bewohner:innen. Neben der pflegerischen Versorgung und Vollpension können sie zum Beispiel während Ihres Aufenthaltes das Veranstaltungs- und Betreuungsprogramm der Einrichtung nutzen.

Verhinderungspflege: Was ist das?

Unabhängig von der Kurzzeitpflege besteht auch die Möglichkeit, eine sogenannte Verhinderungspflege zu beantragen.
 
Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist die Abwesenheit der Pflegeperson, z.B. des/der Angehörigen sein. Dies kann z.B. durch Krankheit oder einen Urlaub begründet sein.
 
Die Dauer für Verhinderungspflege beträgt zurzeit (Stand 07/2017) maximal 28 Tage.

Gerne beraten wir Sie im persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu kombinieren.
 
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Fach- und/oder Rechtsberatung. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise. Stand der Information: Juni 2017.