Kostenübersicht FARMSEN

Was kostet ein Pflegeplatz?

Die Kosten für einen Pflegeplatz setzen sich aus drei verschiedenen Positionen zusammen: dem Pflegesatz, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie dem Investitionskostenanteil. Darüber hinaus wurde in Hamburg eine Umlage zur Refinanzierung von Ausbildungsplätzen eingeführt. Gerne erläutern wir Ihnen im persönlichen Gespräch, wie sich Ihre monatlichen Kosten bei uns zusammensetzen. Hier erhalten Sie eine allgemeine, unverbindliche Kostenübersicht am Beispiel eines Standardzimmers.

Bitte beachten Sie: Wir befinden uns derzeit in Verhandlungen mit den Kostenträgern. Eine Anpassung der Pflegesätze wird rückwirkend zum 01.01.2024 erfolgen.
  • Monatliches Entgelt
  • Pflegegrad 1*
  • Pflegegrad 2
  • Pflegegrad 3
  • Pflegegrad 4
  • Pflegegrad 5
  • Pflegesatz
  • 915,64 €
  • 1.970,00 €
  • 2.462,19 €
  • 2.975,08 €
  • 3.205,05 €
  • Azubi-Refinanzierung
  • 161,53 €
  • 161,53 €
  • 161,53 €
  • 161,53 €
  • 161,53 €
  • Unterkunft / Verpflegung
  • 953,36 €
  • 953,36 €
  • 953,36 €
  • 953,36 €
  • 953,36 €
  • Investitionskosten**
  • 756,85 €
  • 756,85 €
  • 756,85 €
  • 756,85 €
  • 756,85 €
  • Abzügl. max. Leistung der Pflegekasse
  • 125,00 €
  • 770,00 €
  • 1.262,00 €
  • 1.775,00 €
  • 2.005,00 €
  • Eigenanteil im Monat
  • 2.662,38 €
  • 3.071,74 €
  • 3.071,94 €
  • 3.071,82 €
  • 3.071,79 €
*keine vollstationäre Aufnahme
**Investitionskosten beim Bezug von Hilfen zur Pflege können abweichen
Gerechnet bei 30,42 Tagen pro Monat | Stand 27.06.2023

Erläuterungen zum Heimentgelt:


Das Heimentgelt besteht aus drei Teilen, die jeweils verschiedenen gesetzlichen Regelungen unterworfen sind.

 

  • Pflegevergütung


Die Pflegevergütung richtet sich nach dem Pflegegrad, in den der/die Bewohner:in vom Medizinischen Dienst
(MD) eingestuft wurde. Sie wird zu einem Teil von der Pflegeversicherung in Form von monatlichen Pauschalen getragen.
Der verbleibende Anteil der Pflegevergütung ist vom dem/der Bewohner:in als Eigenanteil zu übernehmen. Durch die
Pflegevergütung werden neben Pflegesachkosten insbesondere die Kosten des Pflege- und Betreuungspersonals und
die Auszubildenden finanziert.
 
  • Unterkunft und Verpflegung

 
Im Heimentgelt enthalten sind vier Mahlzeiten tägl. sowie Zwischenmahlzeiten, nach Bedarf, Kaffee, Tee,
Mineralwasser, Saft; Zimmerreinigung; Bettwäsche und Handtücher werden gestellt; persönliche Wäsche
wird gewaschen. Diese Kosten werden von dem/der Bewohner:in getragen. Ist diese:r bzw. sind die Angehörigen aufgrund der
finanziellen Verhältnisse hierzu nicht in der Lage, übernimmt das Sozialamt auf Antrag die Kosten.
 
  • Investitionskostenanteil


Diese Kosten werden, analog den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, ebenfalls von dem/der Bewohner:in
getragen bzw. von den zuständigen Sozialbehörden. Sie ergeben sich aus den Kosten des Gebäudes und der
Sachausstattung, Instandhaltungskosten, Miet- und Leasingkosten sowie Zinsen.

 

Zusatz- und Sonderleistungen
 

Besondere Dementenbetreuung:

  • in den Wohnbereichen „Sylt“ und „Fehmarn“: zusätzlich 21,30 € pro Tag bzw. 647,95 € pro Monat
 

Kurzzeit- und Verhinderungspflegesatz:

  • Zuzahlung pro Tag 56,22 €
  • Die Beteiligung an der Pflegevergütung seitens der Pflegekasse liegt für die Kurzzeitpflege bei maximal 1.774,00 EUR pro Kalenderjahr, für die Verhinderungspflege bei maximal 1.612,00 EUR pro Kalenderjahr. Die individuelle Kostenbeteiligung wird durch die Pflegekassen bewilligt und ist abhängig von dem jeweiligen Pflegegrad, der Verweildauer und bereits im laufenden Jahr in Anspruch genommenen Leistungen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten werden von den Pflegekassen nicht übernommen.